Betriebliche Altersvorsorge


Angestellte haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung

Nicht erst seit den jüngsten Reformdiskussionen ist klar: Die gesetzliche Rente reicht in fast allen Fällen nicht aus, um einen wohlverdienten Ruhestand zu ermöglichen. Seit Anfang des Jahres 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer eine Möglichkeit geschaffen sich gegen solche Risiken abzusichern. Sofern der Arbeitnehmer dies verlangt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, künftige Gehaltsansprüche in Höhe von bis zu 4% der Beitrags-bemessungsgrenze (in 2013: 2.784 EUR / dies entspricht 232 EUR monatlichen Beitrag zur Umwandlung in eine Direktversicherung) zur Rentenversicherung im Rahmen eines BAV-Modells kapitalbildend einzusetzen.

Dabei profitiert auch der Arbeitgeber: Die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge fallen nur noch auf die Summe der Gehälter abzüglich der Umwandlungsbeträge an. Zudem wird der Arbeitnehmer zusätzlich motiviert und langfristig an das Unternehmen gebunden.

Ihr GKH Versicherungsmakler berät Sie gerne, wie Sie die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen nutzen können.

 



Ihr Unternehmen im Focus,


wussten Sie, dass immer mehr Firmen das umfangreiche Thema betriebliche Altersvorsorge aus Zeit- und Kostengründen in die Hände von erfahrenen Profis legen?

Auch die Komplexität des Themas Haftungsrisiken ist für den einzelnen Unternehmer schwer einzuschätzen.

Wir, die GKH, möchten uns als unabhängiger Spezialist im Bereich betriebliche Altersvorsorge bei Ihnen vorstellen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen um Ihre Kosten zu reduzieren und Haftungsrisiken auszugliedern. Seit über 15 Jahren haben wir uns auf das Thema spezialisiert und betreuen neben vielen klein- und mittelständischen Unternehmen auch DAX-Unternehmen.

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab - von der individuellen Beratung über die Gestaltung bis zur Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge.



 

Unser Dienstleistungsspektrum umfasst:

  • Analyse der Ist-Situation
  • Konzept zur betrieblichen Altersvorsorge festlegen unter Berücksichtigung geeigneter Durchführungswege
  • Festlegung auf bestimmte Anbieter
  • Einbeziehung der Arbeitnehmer in alle Fragen der betrieblichen Altersvorsorge
  • Regelmäßige Betreuung
  • Jahresgespräch
  • Kooperation mit Steuer- und Rechtsberater
  • Unterstützung der Buchhaltung und Personalabteilung
  • Nachsorge bei Arbeitgeberwechsel


Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber:

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers
  • Auf Wunsch: Einsparung von Lohnnebenkosten
  • Auf Wunsch: Personalpolitische Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. Arbeitgeberzuschuss, Bindung wertvoller Arbeitnehmer etc.


Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer:

  • 100% Steuerfreiheit in der Ansparphase
  • zusätzlich 100% Sozielversicherungsfreiheit in der Ansparphase
  • sofortige Förderung über die Gehaltsabrechnung
  • Auszahlung flexibler als bei Riester- oder Rürup-Rente